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08.01.2020

Neues Jahr - neue Freistellungsbescheinigung

Wir wünschen Ihnen ein fröhliches und gesundes Neues Jahr!
Ab dem 13.1. sind wir wieder für Sie da!

 
Wir haben für unsere Kunden die neue Freistellungsbescheinigung zum Download bereitgestellt.
  • Freistellungsbescheinigung zum Steuerabzug bei Bauleistungen gemäß §48b Abs. 1, Satz 1 des Einkommensteuergesetzes (EStG) - hier als PDF zum Download - gültig bis zum 31.12.2022
  • Der Nachweis zur Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers bei Bauleistungen - hier als PDF zum Download - gültig bis 31.3.2022



B&S Tiefbau GmbH
Am Frettholz 5
31785 Hameln

Telefon: 05151 / 400550
Telefax: 05263 / 946540

info@bstiefbau.de

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